Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

Die hier beschrieben AGB sind freiwillig angelegt, da keine AGB-Pflicht besteht. Sie dienen der Information und unkomplizierten Partnerschaft beider Vertragspartner. Sie können spontan erweitert oder geändert werden. Eine Veränderung wird jedoch keine Entfernung eines Punktes beinhalten, sondern diesen besser oder ausführlicher beschreiben. Neue AGB-Punkte können hinzukommen. 

 

§1 Geltungsbereich

1. Für alle Angebote, Aufträge, Leistungen und Verträge die die ‚Hella Pflüger Creative Design & Media‘, im nachfolgenden „CDM“ genannt, einem Kunden gegenüber erbringt bzw. erfüllt, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als anerkannt.

 

2. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Angebote, Aufträge, Leistungen und Verträge, auch wenn nicht nochmals explizit auf diese hingewiesen wurde.

 

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nur anerkannt, wenn und soweit wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt auch dann, wenn CDM in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des unden mit der Erbringung der geschuldeten Leistung vorbehaltlos beginnt.

 

4. Diese AGB gelten sinn- und zweckgemäß für alle Arbeitsbereiche, auch wenn sie nicht speziell angeführt sind, aber im Rahmen der Arbeitsbereiche von CDM liegen.

 

5. Mündliche Nebenabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen, für den Inhalt derartiger Nebenabreden ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von CDM maßgeblich.

 

6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss CDM gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

§2 Zustandekommen eines Auftrags

Durch Rücksendung des unterschriebenen Angebotes an CDM.

Durch eindeutige Beauftragung Zustimmung via Mail.

 

§3 Angebotserstellung

Das Zustandekommen eines Angebotes erfolgt mit vom Kunden zuvor mitgeteilten Daten, Wünschen , Umfang des Auftrages. Im Angebot sind entsprechende Posten und Preise einzeln aufgeführt. Sollte das Angebot allgemein formuliert sein, gilt der angegebene Preis immer für die Basisversion. Was darüber hinausgeht, gilt als zusätzliche Rechnungsposition. Erst mit der oben beschriebenen Auftragserteilung beginne ich mit den Tätigkeiten.

 

§4 Vorauszahlung

Eine Vorauszahlung auf Projektkosten, ist üblich und fällt in der Regel direkt nach Auftragserteilung an.

Ausnahme bilden begründete Sondervereinbarungen.

 

§5 Umgang der Vertragspartner

Für eine bleibende wertschätzend motivierende positive Grundhaltung beider Vertragspartner postuliere ich einen allzeit freundlichen zugewandten und an gemeinsamer kreativer Zielerreichung interessierten Umgang mit meinen Kunden.

Diese Grundhaltung bleibt während des gesamten Projektverlaufes und darüber hinaus erhalten und schließt die Klärung von klärungswürdigen Themen ein.

 

§6 Nachbesserung

Mein Kunde hat im Rahmen eines Auftragspunktes das Recht einer kostenlosen Nachbesserung, welche sich jedoch nur auf das Umgestalten/Korrigieren eines bereits gelieferten Teiles vom Auftrag bezieht. Ein Hinzufügen/Erweitern eines Teiles, was bisher noch nicht im Auftrag erwähnt wurde ist eine kostenproduzierende Erweiterung. Eine solche soll vorher durch beide Vertragspartner besprochen und bestätigt werden.

 

§7 Lieferung und Terminierung

Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung online. Das heisst Versand der erledigten Auftragsteile per Mail oder durch Downloadbereitstellung oder Publizierung im Internet. Die Terminplanung kann im Auftrag festgehalten sein oder durch mündliche Absprache mit Bestätigung durch CDM per Mail erfolgen. Schulungen können im Büro Schopfheim, vor Ort beim Kunden oder Online erfolgen.

 

§8 Zahlungsweise

Üblicherweise wird ein Erstbetrag zu Auftragsbeginn in Höhe von 50% oder mindestens 400€ des bestätigten Angebotspreises fällig.

Rechnungsbeträge werden sofort nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig.

Für Rechnungsbeträge über 500€ kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 10 Arbeitstage.

 

 

§9 Widerrufsrecht

1. Ist der Kunde Verbraucher und hat er durch Auftragserteilung mit CDM einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über die Internetseite von CDM geschlossen, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

2. Bei Verträgen die nach Kundenangaben zusammengestellte und konfigurierte Waren und Werke beinhalten, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.[Seit Ende 2009 nicht mehr möglich]. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind, wie zum Beispiel im Kundenauftrag registrierte Domains.

 

3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben und zu beenden. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für CDM mit deren Empfang.

§10 Salvatorische Klausel

Eine Auftragserteilung gilt als Vertrag zwischen den Auftragspartnern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
 

§11 Recht

Es gilt Schweizerisches Recht

Stand: Juli 2019